Weiterbildung Praxisanleitung, 300 Stunden
Wer neu in die Praxisanleitung geht, erwirbt hier die berufspädagogische Zusatzqualifikation.
- Digitales Live-Seminar
- Präsenz in Gelsenkirchen
- 300 Stunden
- Zeugnis
Wer Auszubildende in den anleitungspflichtigen Einsätzen betreut, braucht dafür eine berufspädagogische Zusatzqualifikation. Sie wird einmal erworben, danach genügt die jährliche Fortbildung von 24 Stunden. Dieser Lehrgang vermittelt die Qualifikation berufsbegleitend in Blöcken über etwa zwölf Monate.

Preis
ab 1.690 € je Person · Endpreis
Alle Preise
- Rechnung an eine Einrichtung, je Person: 1.790 €, wenn die Rechnung an eine Einrichtung geht
- Rechnung an eine Privatperson: 1.690 €, wenn Sie selbst die Rechnung bekommen
- Frühbucher, Einrichtung: 1.640 €, wenn die Rechnung an eine Einrichtung geht; Frühbucherpreis: die Anmeldung muss spätestens drei Monate vor dem ersten Kurstag eingehen, nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar
- Frühbucher, Privatperson: 1.540 €, wenn Sie selbst die Rechnung bekommen; Frühbucherpreis: die Anmeldung muss spätestens drei Monate vor dem ersten Kurstag eingehen, nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar
Bis wann der Frühbucherpreis für einen Termin gilt, steht beim Termin. Ob die Rechnung an Sie selbst oder an Ihre Einrichtung geht, wählen Sie in der Kasse; der passende Preis wird dort gesetzt und erklärt.
Auf einen Blick
| Umfang | 300 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs. 2 und 3 PflAPrV, Erlass der Bezirksregierung Münster vom 01.09.2025 |
| Digitalanteil | höchstens 25 Prozent, und nur mit durchgehend synchronem Austausch |
| Aufbau | berufsbegleitend, Blöcke über etwa zwölf Monate |
| Formate | Bis zu einem Viertel der Stunden online als Live-Seminar, der übrige Teil in Präsenz. |
| Preis | 1.790 € je Person bei Rechnung an eine Einrichtung, 1.690 € für Privatpersonen; Frühbucherpreis, sobald ein Termin feststeht |
| Abschluss | Zeugnis über die berufspädagogische Zusatzqualifikation nach § 4 Abs. 2 und 3 PflAPrV, 300 Stunden |
Worauf die Qualifikation beruht
§ 4 Abs. 2 und 3 PflAPrV verlangt für die Praxisanleitung eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden. Wer sie vor dem 31. Dezember 2019 erworben hat, ist mit 200 Stunden dabei; für alle, die neu einsteigen, gelten die 300.
Für Nordrhein-Westfalen konkretisiert der Erlass der Bezirksregierung Münster vom 1. September 2025, wie der Lehrgang aufgebaut sein muss. Er lässt einen digitalen Anteil von höchstens 25 Prozent zu.
Wie der Lehrgang aufgebaut ist
Der Lehrgang läuft berufsbegleitend in Blöcken über etwa zwölf Monate. Bis zu ein Viertel der Stunden läuft als digitales Live-Seminar, der übrige Teil findet in Präsenz statt. Damit bleibt der Lehrgang neben der Arbeit machbar und hält zugleich die Vorgabe des Erlasses ein.
Welche Themen behandelt werden
Der Lehrgang deckt die berufspädagogischen Felder ab, die für die Praxisanleitung gebraucht werden. Dazu gehören die didaktischen Grundlagen, die Anleitungssituation von der Planung bis zur Auswertung, das Beurteilen und Bewerten, die Gesprächsführung, das Recht in der Ausbildung und die Zusammenarbeit mit der Pflegeschule.
Die Gewichtung richtet sich nach der Gruppe.
Was Sie nach dem Lehrgang erhalten
Sie bekommen ein Zeugnis über 300 Stunden mit Inhalten und Stundenverteilung sowie alle Unterlagen, die zur Vorlage bei der Bezirksregierung über das Fachverfahren gebraucht werden.
Für wen der Lehrgang gedacht ist
Der Lehrgang ist für Pflegefachkräfte gedacht, die neu in die Praxisanleitung gehen. Er richtet sich außerdem an Einrichtungen, die Praxisanleitung aufbauen oder erweitern, weil die Zahl der Auszubildenden steigt.
Themenfelder im Überblick
- Didaktische Grundlagen des Lernens und Lehrens in der Pflege
- Anleitungssituationen von der Planung bis zur Auswertung
- Beurteilen und Bewerten
- Gesprächsführung und Rückmeldung
- Recht in der Ausbildung und Zusammenarbeit mit der Pflegeschule
- Diversität, Sprache und Lernvoraussetzungen in gemischten Gruppen
Termine
Für diesen Kurs steht noch kein Termin fest. Tragen Sie sich ein, dann melden wir uns, sobald Datum und Preis feststehen.
Vormerken
Fragen und Antworten
Wer braucht diese Qualifikation?
Pflegefachpersonen, die Auszubildende in den anleitungspflichtigen Einsätzen betreuen. Grundlage ist § 4 Abs. 2 und 3 PflAPrV. Die Qualifikation wird einmalig erworben, danach genügen die vierundzwanzig Stunden Fortbildung im Jahr.
Gilt die alte Qualifikation über 200 Stunden weiter?
Wer sie vor dem 31. Dezember 2019 erworben hat, ist damit weiterhin dabei. Für alle, die neu einsteigen, sind es dreihundert Stunden.
Wie lange dauert der Lehrgang?
Berufsbegleitend in Blöcken über etwa zwölf Monate. Der genaue Aufbau wird mit dem ersten Termin bekanntgegeben.
Wie viel davon findet online statt?
Höchstens ein Viertel, und nur mit durchgehend synchronem Austausch. Selbstlernzeiten zählen nicht als Unterrichtsstunden und werden auf der Bescheinigung nicht ausgewiesen.
Wann startet der nächste Lehrgang?
Der Termin steht noch nicht fest. Tragen Sie sich in die Vormerkung ein, dann melden wir uns, sobald Datum und Preis feststehen.
Fragen zum Kurs
Kursbüro
Telefon 0163 5073699, Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
E-Mail info@bassira-bildungsinstitut.de